Schwangerschaftsvorsorge

Die Schwangerschaftsbegleitung der Hebamme steht auf zwei Säulen. Die erste ist die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftsvorsorge. Diese kann allein durch die Gynäkologin, die Hebamme oder im Wechsel stattfinden. Hebammen dürfen eine gesunde Schwangerschaft eigenverantwortlich begleiten.

Nicht zu ersetzen sind die 3 gesetzlich, empfohlenen Ultraschalluntersuchungen, diese müssen vom Gynäkologen vorgenommen werden.

Meiner Meinung nach, macht es Sinn, sich nicht für oder gegen Hebamme, oder Frauenärztin zu entscheiden, sondern beide im Wechsel zu sehen. Damit kann man Sichtweisen und Kompetenzen von beiden Fachrichtungen nutzen. Die Schwangerschaftsvorsorge ist eine Krankenkassenleistung und steht jeder Frau gesetzlich zu. Sie muss aber nicht wahrgenommen werden, es handelt sich um eine Empfehlung.

 

Infos:

Laut Mutterschaftsrichtlinie darf in der Schwangerschaft aller 4 Wochen eine Schwangerschaftsvorsorge durchgeführt werden. Ab der 30.Schwangerschaftswoche aller 2 Wochen. Die Vorsorgen können bei einer gesunden Schwangerschaft durch eine Hebamme oder Frauenärztin durchgeführt werden. Diese kann auch bei einer Risikoschwangerschaft, oder bei Vertretung, Vorsorgen an die Hebamme delegieren.